Gesellschaftsgründungen im In- und Ausland 

Gründungsberatung Satzungen Abtretung von Gesellschaftsanteilen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaft-Gesellschafter, Gesellschafter-Gesellschafter, Geschäftsführung-Gesellschaft  Haftung der Geschäftsführung und Gesellschafter 

Abfindung von Gesellschaftern

Restrukturierung 

Interim-Geschäftsführung

Gesellschaft in der Krise:

Sicherung der Ansprüche von Gläubigern vor Erhalt eines zusprechenden Urteils, wenn die Gefahr besteht, dass das verklagte Unternehmen versucht Vermögenswerte vor einer zu erwartenden Vollstreckung oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit zu entziehen.

Begleitung bei der Expansion Ihres Unternehmens ins Ausland, der Erschließung neuer Märkte, für alle Phasen des Aufbaus und der Etablierung einer Niederlassung oder eines Büros.


Durch Tätigkeiten vor Ort in Ländern aus verschiedenen Kontinenten und in unterschiedlichen Rechtssystemen, Kulturen und Gesellschaften kann ich auf Expertise und Erfahrungen zurückgreifen, welche zum Erreichen der gesteckten Ziele von entscheidendem Vorteil sein können und damit das Engagement erfolgreich wird. Expertise und Erfahrung aus erster Hand.

Betreuung von Unternehmen aus dem Ausland, die sich in Deutschland niederlassen wollen. Welche rechtliche Struktur die Unternehmung hat und wie sich der Auftritt nach Außen darstellt, ist von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Besonders sorgsam ist die Gründungsberatung durchzuführen. Die maßgeschneiderte vertragliche Gestaltung, die Gründung, bis zur Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie aus einer Hand.

Für international tätige Unternehmen sind Verträge mit ausländischen Partnern nicht nur tägliches Geschäft sondern die Grundlage für erfolgreiches unternehmerisches Handeln.


Der Grad zwischen Risikovermeidung und Vertragsbedingungen, die bei den Partnern nicht den Eindruck erwecken, dass Bestimmungen ausschließlich zu ihren Lasten sind und sie daher vom Vertragsschluss Abstand nehmen, ist schmal. Gerade z.B. im Bereich Gerichtsstands-/Schieds- und Rechtswahlklauseln. Nicht immer muss der nationale Gerichtsstand der vorteilhafte sein, wenn gegebenenfalls die erforderliche Vollstreckung eines Urteils im Ausland stattzufinden hätte.

Ein Urteil eines Gerichts des Dubai International Financial Centre (DIFC) ist z.B. in allen Ländern des GCC (Gulf Cooperation Council) vollstreckbar.


Da es gilt kulturelle Gepflogenheiten und Verhaltensweisen zu beachten, ist meine Expertise und Erfahrung aus verschiedenen Rechtssystemen, Ländern und Kulturen der für Sie gewinnbringende Vorteil.


Ebenso sind bei Verträgen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen Besonderheiten zu beachten. Der Heimatgerichtsstand muss nicht per se der vorteilhaftere sein, wenn bei einem ortsfremden Gericht eine besondere Kompetenzzuweisung für eine bestimmte Materie besteht. Bei der 24. Zivilkammer und der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf z.B. kann in M&A-Angelegenheiten in englischer Sprache verhandelt werden.


Im Rahmen der Vertragsanbahnung haben sich Absichtserklärungen (Letters of Intent) zwischen den Parteien als taugliches Mittel erwiesen, um zum einen die Ernsthaftigkeit einen Vertragsabschluss anzustreben zu demonstrieren und zum anderen bereits grundlegende Verhandlungsziele nebst eines Ablaufplanes festzulegen. Begleitet wird dies regelmäßig mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung (confidentiality agreement).

Die Führung eines Prozesses sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite erfordert nicht nur Ressourcen sondern ist regelmäßig auch zeitintensiv.


Daher kann es bei Zustimmung beider Parteien ratsam sein, durch alternative Methoden zur Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution-ADR) vorgerichtlich eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen.


Soweit diese scheitert oder eine Partei ablehnt und ein Prozess unvermeidlich wird, ist auf der Grundlage der präzisen Beherrschung der zivil-prozessualen Technik progressiv zur Überzeugung des Gerichts eine Strategie zu entwickeln und durchzusetzen. Ein Mittel wäre z.B. die Abtretung von Ansprüchen, um die Zeugenpositionierung zu verbessern. Eine langjährige Prozesserfahrung ist die Grundlage hierfür.


Schiedsverfahren sind wegen ihres klaren und bestimmten Ablaufplanes nicht nur in zeitlicher Hinsicht vorteilhaft. Hierbei steht national und international eine breite Palette unterschiedlicher Schiedsinstitutionen zur Verfügung. Schiedsgerichte sind grundsätzlich mit in der Sache über eine besondere Sachkunde verfügenden Schiedsrichtern besetzt.


Wollen sich im Streit befindliche Vertragsparteien einigen, stehe ich als Moderator/Vermittler zur Verfügung. Aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten sind erstaunliche Ergebnisse zu erzielen. Eine bis dato stabile und zum Vorteil beider Seiten bestehende Geschäfts- und Vertragsbeziehung könnte dadurch weiter bestehen.

Hierfür gibt es außer den „Standard“-Maßnahmen zweckdienliche Mittel den Schuldner zur Erfüllung zu veranlassen, z.B. soweit dieser versucht bei Grundeigentum dieses durch (Eigentümer-) Grundschulden zu sichern, diese zu pfänden.


Ebenso findet selten Beachtung, dass bereits vor dem Erhalt eines vollstreckbaren Titels Vermögen bei Erfüllung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen arretiert werden kann und damit der Verfügung des Schuldners entzogen ist.


Ähnliches gilt im internationalen Kontext mit einer sogenannten Mareva- (Freezing) Injunction.

Die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und bedürftigen Privatpersonen zum Wohle der Allgemeinheit ist Teil der sozialen Verantwortung. Daher ist es ein besonderes Anliegen diesen prozessual oder beratend mit Engagement zur Seite zustehen.